Die Baukostenplanung ist ein wichtiger Teil des Bauprozesses, der die Kosten des Projekts von Anfang bis Ende definiert und kontrolliert. Die Kostenplanung umfasst verschiedene Stufen. Einige davon sind in der HOAI bestimmten Leistungsphasen als Grundleistungen zugeordnet. Je detaillierter die Planung und Informationen sind, desto genauer können die Baukosten bestimmt werden.
Im Wesentlichen werden in der DIN 276 folgende sechs Stufen der Kostenermittlung und die Kostengliederung festgelegt, die einmalig im Projekt, je nach Planungsschritt ausgeführt werden:
Leistungsphase | Bezeichnung | Stufe der Kostenermittlung | Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Anl. 10 HOAI) |
---|---|---|---|
LPh 1 |
Grundlagenermittlung |
Kostenrahmen |
keine Grundleistung |
LPh 2 |
Vorplanung |
Kostenschätzung |
Grundleistung |
LPh 3 |
Entwurfsplanung |
Kostenberechnung |
Grundleistung |
LPh 5 |
Ausführungsplanung |
Kostenvoranschlag |
keine Grundleistung |
LPh 6 |
Vorbereitung der Vergabe |
Kostenanschlag |
keine Grundleistung |
LPh 8 |
Objektüberwachung |
Kostenfeststellung |
Grundleistung |
Kostenrahmen
Der Begriff Kostenrahmen umfasst die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Bedarfsplanung. Er wurde mit der Fassung der DIN 276 von Dezember 2008 neu eingeführt, davor war der Begriff nicht definiert.
Der Kostenrahmen für ein Projekt erfolgt in der Regel in der ersten Leistungsphase (LP 1 HOAI „Grundlagenermittlung“), bzw. beim Bauherrn im Rahmen der Projektidee vor Architektenbeauftragung. Es handelt sich jedoch nicht um eine Grundleistung nach HOAI in Leistungsphase 1.
Bearbeitungstiefe: 1. Ebene der Kostengliederung DIN 276
Kostenschätzung
Mit der Kostenschätzung erfolgt die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung. Diese Leistung ist eine Grundleistung nach HOAI für die Leistungsphase 2.
Mit der Kostenschätzung nach DIN 276 erfolgt ein Abgleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen. Sie dient weiterführend als Basis für die Entscheidung über die Vorplanung.
Bearbeitungstiefe: 2. Ebene der Kostengliederung DIN 276 [NEU seit 12/2018!]
Kostenberechnung
Die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird als Kostenberechnung bezeichnet. Es handelt sich auch hier um eine Grundleistung nach HOAI in Leistungsphase 3, die der Entscheidung über die Entwurfsplanung dient.
Die Kostenberechnung wird im Projektablauf bezogen auf den jeweiligen Planungsschritt einmalig und zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt.
Bearbeitungstiefe: 3. Ebene der Kostengliederung DIN 276 [NEU seit 12/2018!]
KostenVORanschlag
Im Rahmen des – in der DIN 276 von 12/2018 neu eingeführten – Kostenvoranschlags werden Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung ermittelt.
Er dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe. Der Kostenvoranschlag kann entsprechend dem für das Bauprojekt gewählten Projektablauf einmalig oder in mehreren Schritten aufgestellt werden.
Bearbeitungstiefe: 3. Ebene der Kostengliederung DIN 276, Zuordnung parallel zu Bauelementen auch nach Vergabeeinheiten.
Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient dazu, die Entscheidungen für die Bauausführung vorzubereiten und die Kosten für die Ausschreibung zu ermitteln. Er wird im Rahmen der Leistungsphase 6 ausgeführt, ist aber keine Grundleistung nach HOAI 2021. Hier ist das Erstellen von bepreisten Leistungsverzeichnissen durch den Planer vorgesehen. Hier weichen also die Leistungen der HOAI von den in der DIN 276 definierten Kostenplanungsstufen ab.
Für die Erstellung des Kostenanschlags werden die Kosten in verschiedenen Phasen des Projektablaufs zusammengeführt. Sie beruhen auf dem aktuellen Stand der Angebote, Aufträge oder Abrechnungen.
Bearbeitungstiefe: Im Kostenanschlag müssen die Kosten nach den für das Bauprojekt im Kostenvoranschlag festgelegten Vergabeeinheiten zusammengestellt und geordnet werden.
Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentation der Kosten. Sie setzt somit den Schlusspunkt der Kostenplanung. Bei vereinbarter HOAI und Leistungsphase 8 ist die Kostenfeststellung als Grundleistung zu erbringen.
Bearbeitungstiefe: Im Kostenanschlag müssen die Kosten in der 3. Ebene bzw. nach den für das Bauprojekt im Kostenanschlag festgelegten Vergabeeinheiten zusammengestellt und geordnet werden.